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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss Partnerschaft und Familie

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

  • Basisinformationen

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen.

    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Voraussetzungen

    • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss
    • Es haben sich wichtige Änderungen ergeben
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
      Über diesen Onlinedienst („NavI“) können Sie Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle Informationen und Nachweise online nachreichen. Um diesen Dienst zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren bzw. anmelden. Alle Nachweise können Sie digital hochladen.
      Wichtig: Dies ist NICHT der eigentliche Unterhaltsvorschuss-Antrag, diesen finden Sie auf einer eigenen Seite.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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