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Aggressives Betteln Ausweise und Dokumente

  • Basisinformationen

    Der Ordnungsdienst schreitet bei aggressivem Betteln ein, er erteilt Platzverweise, verwarnt oder erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

    Voraussetzungen

    Als aggressives Betteln gilt, wer Personen bedrängt, festhält oder berührt.
    Das Betteln durch und mit Kindern ist untersagt.

    Unaufdringliches Betteln ist nicht zu ahnden.

  • Ablauf

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.

    Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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