Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen
Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
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Basisinformationen
Die Ländervertretung/Kultusseite muss sowohl der Systemakkreditierung als auch den Programm-Evaluationen zustimmen können. Sie achtet insbesondere auf die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerausbildung (Standards in den Bildungswissenschaften sowie ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik) sowie auf eventuelle landesspezifische inhaltliche und strukturelle Vorgaben.
Der Austausch der Ländervertretung/Kultusseite mit der Universität und anlassbezogen mit dem Wissenschaftsressort erfolgt vor allem inhaltsbezogen. So können bei der System-Akkreditierung und bei den Programm-Evaluationen jeweils Verbesserungen gemeinsam vereinbart werden.
Voraussetzungen
Im Rahmen der Akkreditierungsverfahren ist insbesondere die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerbildung (Standards in den Bildungswissenschaften sowie ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik) und eventueller landesspezifischer inhaltlicher und struktureller Vorgaben festzustellen.
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Ablauf
- Im Rahmen der Systemakkreditierung wirkt die Ländervertretung/Kultusseite in einem Round Table mit und nimmt teil an dem direkten Austausch zwischen der Gutachter:innengruppe und den für die Lehrkräftebildung relevanten Personen der Universität.
- Sie schreibt kein eigenes Gutachten, sondern erstellt eine eigene Stellungnahme.
- Darüber hinaus werden keine Stichproben für jedes Lehramt vorgenommen, sondern alle 7 Jahre systematische interne Programm-Evaluationen, an denen die Ländervertretung ebenfalls beteiligt ist.
- Bei den Programm-Evaluationen ist die Rolle der Ländervertretung/Kultusseite die der Stellung nehmenden Behörde zum Feedback des Gutachtergremiums.
- Die Ländervertretung wirkt dafür an der Vor-Ort-Begehung mit.
- Sie erstellt jeweils eine eigene Stellungnahme zum Bericht der Gutachter:innengruppe.
- Die erfolgreiche Systemakkreditierung und die erfolgreichen Programm-Evaluationen sind nur mit Zustimmung der Ländervertretung/Kultusseite möglich.
- Dieses Verfahren und das Rollenverständnis ist miteinander - Ressort Wissenschaft/SUKW, Universität Bremen, Ressort Bildung/SKB - abgestimmt und wird bei jeder Begehung kurz mündlich erläutert, um für Rollenklarheit und Transparenz zu sorgen.
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Benötigte Unterlagen
- Die Ländervertretung/Kultusseite erhält vorab alle Unterlagen und bringt sich im Verfahren in den Austausch und die Beratung aktiv mit ein.
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Zuständige Stellen
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- +49 421 361 83203
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Rembertiring 8-12, 28195 Bremen
- Website
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Gebühren / Kosten
Für die Arbeit der Ländervertretung/Kultusseite werden gegenüber der Universität Bremen keine Kostenberechnungen erhoben.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Grundsätzlich müssen die Studiengänge akkreditiert sein, bevor Sie eingerichtet werden dürfen. Liegt die Akkreditierungsentscheidung noch nicht vor, kann die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (S-UKW) die Einrichtung des Studienangebots befristet genehmigen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 24.09.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.