Aktuelles Führungszeugnis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als berufliche:r Betreuer:in vorlegen
Sind Sie als berufliche:r Betreuer:in registriert? Dann müssen Sie alle 3 Jahre ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unaufgefordert einreichen.
-
Basisinformationen
Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde ab der Registrierung alle 3 Jahre unaufgefordert ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) und eine aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) vorlegen.
- Alle 3 Jahre, beginnend mit der Rechtswirksamkeit der Registrierung, ist unaufgefordert ein neues Führungszeugnis nach §30 Abs.5 BZRG zur direkten Übersendung an die Stammbehörde zu beantragen.
- Die Beantragung sollte so erfolgen, dass die Übersendung (nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen) in etwa dann bei der Stammbehörde eingeht, wenn sich das Datum der Wirksamkeit der Registrierung zum 3 mal jährt.
- Zur gleichen Zeit ist ein neuer Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis zu beantragen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
-
Ablauf
Sie können die Nachweise auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:
- schriftlich per Post
- per Mail
- über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".
Weitere Hinweise
Beachten Sie, dass die Beantragung von Führungszeugnissen etc. mehrere Wochen dauern kann. Rechnen Sie das mit ein.
-
Benötigte Unterlagen
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Nicht älter als 3 Monate.
- Das Zeugnis wird der Stammbehörde vom Bundesamt für Justiz direkt übermittelt.
- Den Link zur Beantragung eines Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationen und Antrag zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz".
- Bitte folgenden Empfänger angeben:
- Amt für Soziale Dienste Bremen Stammbehörde
Hans-Böckler-Straße 9
28217 Bremen
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Nach §882b der Zivilprozessordnung
- Nicht älter als 3 Monate.
- Den Link zum Vollstreckungsportal finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Vollstreckungsportal".
-
Zuständige Stellen
-
Gebühren / Kosten
gebührenfrei
Bei der Beantragung des Führungszeugnis fallen Gebühren an.
-
Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Ab der Registrierung alle 3 Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine.
-
Rechtsgrundlagen
-
Weitere Informationen
Aktualisiert am 13.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.