Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.
Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf alkoholhaltige Süßgetränke erhoben wird. Alkopops sind Mischgetränke in flüssiger oder gefrorener Form, die im Wesentlichen aus 2 Hauptkomponenten hergestellt werden:
1. Komponente:
2. Komponente:
Solche alkoholhaltigen Mischgetränke fallen unter das Alkopopsteuergesetz, wenn sie:
Sie müssen Alkopopsteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Alkopopsteuer auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 04.08.2025