Verfahren

Die Meldung als Wahlhelfer:in kann beim Wahlamt auf freiwilliger Basis erfolgen. Dabei kann auch ein Wunschwahlbezirk, die bevorzugte Position im Wahlvorstand oder ein gemeinsamer Einsatzwunsch mit Freunden oder Familie angegeben werden. Das Wahlamt wird dann versuchen, dies zu berücksichtigen.

Für die Anmeldung stehen Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Online-Formular auf: www.wahlen.bremen.de
  • E-Mail an: wahlhelfer@statistik.bremen.de
  • telefonisch unter: +49 421 361 88888

Bitte beachten Sie, dass die Meldung verbindlich ist und das Ehrenamt nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden darf.

Eine schriftliche Berufung erfolgt grundsätzlich erst wenige Wochen vor der Wahl!

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Das Wahlamt darf personenbezogene Daten (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der erfolgten Berufungen) von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zum/zur Wahlhelfer:in erheben und weiterverarbeiten. Die Verarbeitung der Daten darf auch für künftige Wahlen erfolgen, sofern die Betroffenen der Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben. Die Betroffenen müssen über das Widerspruchsrecht unterrichtet werden.

Wahl des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments:

Bei der Wahl des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments gibt es je Wahlbezirk einen Wahlvorstand, der seine Tätigkeit vor Ort im Wahllokal ausübt. Er ist sowohl für die Wahlhandlung (Stimmabgabe von 8 bis 18 Uhr), als auch für die Ermittlung des Wahlergebnisses zuständig.

In der Regel müssen Wahlhelfer:innen am Wahltag bereits vor Öffnung der Wahllokale im jeweiligen Wahllokal anwesend sein, um Vorbereitungen zu treffen. Während des Wahltages erfolgt die Anwesenheit in der Regel in Schichten. Nach Schließung der Wahllokale müssen die Wahlhelfer:innen anwesend sein, bis alle Stimmen ausgezählt sind.

Daneben gibt es Briefwahlvorstände, die ihre Tätigkeit an einem zentralen Ort ausüben. Sie kommen mittags zusammen und entscheiden zunächst über die Zulassung der Wahlbriefe. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die Stimmen aus, die per Briefwahl abgegeben wurden. 

Wahl der Bremischen Bürgerschaft, der Beiräte in der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadt-Verordnetenversammlung Bremerhaven:

Bei diesen Wahlen werden in den Wahllokalen sog. Urnenwahlvorstände eingesetzt. Sie sind dort für die Betreuung der Wahlhandlung (Stimmabgabe) zuständig. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr obliegen ihnen noch Abschlussarbeiten. Ihre Tätigkeit ist beendet, wenn die Wahlunterlagen an die zuständigen Personen übergeben worden sind.

Die Stimmauszählung obliegt eigenständigen Auszählwahlvorständen. Sie kommen am Wahltag ab ca. 18 Uhr in den für die Auszählung bestimmten Räumlichkeiten zusammen (i.d.R. zentrales Auszählzentrum). Jeder Auszählwahlvorstand zählt noch am Wahlabend mindestens einen Wahlbezirk hinsichtlich der Bürgerschaftswahl aus. An den Folgetagen wird die Auszählung fortgesetzt (bis circa Freitag nach der Wahl).

Angesichts des komplexeren Fünf-Stimmen-Wahlsystems ist eine umfassendere Schulung der Wahlhelfer:innen erforderlich - insbesondere bei den Auszählwahlvorständen.