Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise ungültig und durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.
Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Wenn Ihr alter Papierführerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen. Auch ältere Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden.
Wenn in Ihrem Führerschein kein Ablaufdatum steht, müssen Sie den Führerschein tauschen.
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Ihr Geburtsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Das Ausstellungsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Wenn Sie vor 1953 geboren wurden und Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind für 15 Jahre gültig. Diese Frist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Beim Tausch des Dokuments sind keine ärztlichen Untersuchungen oder anderen Prüfungen nötig.
Die Rechte, die im Führerschein stehen, bleiben auch nach dem Umtausch gültig.
Sie können Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein persönlich vor Ort bei der zuständigen Stelle umtauschen.
Persönliche Beantragung vor Ort
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31,50 EUR einschließlich Direktversand des Führerscheins
Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro
6,00 EUR Gebühr für die Nutzung des Self-Service-Terminals für Passfotos.
Die einzelnen Fristen finden Sie unter Basisinformationen.
4 Wochen
In Eilfällen ist eine Expressbestellung innerhalb von 48 Stunden möglich. In diesen Fällen ist der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen.
Aktualisiert am 19.01.2026