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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

  • Mobilität und Fahrzeuge

Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise ungültig und durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt. 
Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Ihr alter Papierführerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Kartenführerschein  beantragen. Auch ältere Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden.  

    Wenn in Ihrem Führerschein kein Ablaufdatum steht, müssen Sie den Führerschein tauschen.

    Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
    Ihr Geburtsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

    • vor 1953 – Umtausch bis zum 19.01.2033
    • 1953 bis 1971 oder später – der Umtausch muss bereits erfolgt sein

    Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
    Das Ausstellungsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

    • 1999 – 2001: Umtausch bis zum 19.01.2026
    • 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
    • 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
    • 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029
    • 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
    • 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
    • 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
    • 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033

    Wenn Sie vor 1953 geboren wurden und Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind für 15 Jahre gültig. Diese Frist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. 

    Beim Tausch des Dokuments sind keine ärztlichen Untersuchungen oder anderen Prüfungen nötig.

    Die Rechte, die im Führerschein stehen, bleiben auch nach dem Umtausch gültig.

    Voraussetzungen

    • Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
    • Hauptwohnsitz in Bremen
  • Ablauf

    Sie können Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein persönlich vor Ort bei der zuständigen Stelle umtauschen.

    Persönliche Beantragung vor Ort

    • Sie müssen online oder telefonisch einen Termin bei der zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Sie müssen persönlich zu dem Termin gehen.
    • Bringen Sie die benötigten Unterlagen mit.
    • Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt.
    • Sie bekommen den neuen Führerschein per Post zugeschickt.

    Weitere Hinweise

    • Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter "Weitere Informationen".
    • Inhaber:innen der alten Klasse 3, die in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, können beim Umtausch prüfungsfrei auf die Klasse T erweitern. Dies muss bei dem Umtausch beantragt werden.  
    • Inhaber:innen der alten Klasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E. Die Erweiterung erfolgt ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen.
    • Bei Fahrerlaubissen für LKW der alten Klassen 3 und 2 muss diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt sein, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.
  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort analoge Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
    • Digitales Passfoto an einem Self-Service-Terminal:
      • Statt einem analogen Passfoto kann ein digitales Passfoto an einem Erfassungssystem, einem sogenannten Self-Service-Terminal, selbstständig aufgenommen werden. An den Self-Service-Terminals wird auch die Unterschrift erfasst.
    • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat
      • sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde 
  • Zuständige Stellen

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  • Gebühren / Kosten

    31,50 EUR einschließlich Direktversand des Führerscheins
    Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro
    6,00 EUR Gebühr für die Nutzung des Self-Service-Terminals für Passfotos.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die einzelnen Fristen finden Sie unter Basisinformationen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen
    In Eilfällen ist eine Expressbestellung innerhalb von 48 Stunden möglich. In diesen Fällen ist der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 19.01.2026

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