Wie Sie Ihr Wahlrecht bei einer Bundestagswahl wahrnehmen können, erfahren Sie hier.
Alle 4 Jahre findet eine Bundestagswahl statt. Alle Bürger:innen, die die Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme abgeben. Zur Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person 2 Stimmen zu vergeben, die Erststimme für eine:n Abgeordnete:n des Wahlkreises und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Sie können Ihre Stimme entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal oder vorher per Briefwahl abgeben.
Im Wahllokal geben Sie Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in eine Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann. Der Wahlvorstand prüft dann anhand Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Ausweises, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und damit wahlberechtigt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Falls Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, müssen Sie dieses beantragen. Ein Briefwahlantrag kann per Online-Antrag, Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung ist im Wahlamt oder einer der Außenstellen möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sie dürfen an einer Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie
Wahllokal
Briefwahl
Umzug
Sollte ein Umzug mit zeitlicher Nähe (6 Wochen oder weniger) zur Wahl stattfinden, kann dies Auswirkungen auf die Wahlberechtigung haben. Es gilt grundsätzlich der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, nicht der Tag des tatsächlichen Einzuges! Melden Sie sich in einem solchen Fall bitte zeitnah beim Wahlamt, um Ihre Möglichkeit zu wählen zu besprechen.
Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
gebührenfrei
In den Wahllokalen ist die Stimmabgabe von 8:00 - 18:00 Uhr möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ca. 6 Wochen vor dem Wahltag.
Wichtig! Bei Neuwahlen gelten kürzere Fristen, die vom Bundesministerium des Inneres und für Heimat festgelegt werden.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 25.07.2025