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Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in oder als Krankenpflegehelfer:in mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

  • Basisinformationen

    Sie können einen Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer beziehungsweise als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen.

    Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

    Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen. Die zuständige Stelle führt dann eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.

    Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.

    Voraussetzungen

    • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
    • Sie wollen in dem Bundesland arbeiten.
  • Ablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in digitaler Form bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

    Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig sind.

    Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. 

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:
    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Die Bearbeitung des Antrages ist mit Gebühren verbunden. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Höhe der Gebühren.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb eines Monats. Die zuständige Stelle informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie nach spätestens 3 Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 03.03.2026

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