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Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen Schule, Ausbildung und Studium Arbeit

Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

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Aktualisiert am 11.11.2025

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