Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt
Zuständige Stelle
Bremen hat keine eigene zuständige Stelle. Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das Justizprüfungsamt Berlin ist das Gemeinsame Prüfungsamt im Bereich der vertragschließenden Länder. Es nimmt die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ab.
Fristen
Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
Für die Länder
gilt Folgendes:
Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.
Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.
Aktualisiert am 12.06.2024