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Anerkennung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen Schule, Ausbildung und Studium Arbeit

Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

    Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

    Voraussetzungen

    Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt

  • Ablauf

    • Stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt
    • Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind
    • In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt
    • Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen
    • Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
    • Als schriftliche Prüfungsleistungen sind 2 Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
    • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
    • Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf 2 mal wiederholt werden.

    Weitere Hinweise

    Zuständige Stelle
    Bremen hat keine eigene zuständige Stelle. Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Das Justizprüfungsamt Berlin ist das Gemeinsame Prüfungsamt im Bereich der vertragschließenden Länder. Es nimmt die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ab.
    Fristen
    Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
    Für die Länder

    • Freie Hansestadt Bremen
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein

    gilt Folgendes:
    Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.

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Aktualisiert am 12.06.2024

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