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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege beantragen Arbeit

Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

  • Basisinformationen

    Sie können einen Abschluss im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

    Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

    Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

    Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.

    Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
    • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
    • Sie wollen in dem Bundesland arbeiten.
  • Ablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in Form von Kopien bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

    Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig sind.

    Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.

    Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.

  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Lebenslauf
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation

      Zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde.

    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über Berufserfahrung in der Hauswirtschaft und Familienpflege
    • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
    • Angaben zu vorherigen Anträgen

      Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.

    • Vielleicht: Arbeitsplatznachweis

      Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

    • Deutsche Übersetzungen

      Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    In der Regel dauert die Prüfung der Gleichwertigkeit maximal 3 Monate nach Eingang aller vollständigen Unterlagen.
    Verzögerungen sind durch besondere Sachverhalte oder Komplexität möglich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 30.10.2025

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