zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.

  • Basisinformationen

    Die Anerkennung einer Ergänzungsschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung beziehungsweise einer Genehmigung. 

    Privatschulen sind alle Schulen, deren Träger nicht das Land Bremen oder eine Stadtgemeinde ist.

    Privatschulen wirken mit den staatlichen Schulen in dem vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen gezogenen Rahmen an der Erfüllung des öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages mit. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

    Voraussetzungen

    Ergänzungsschulen sind Schulen, die eine Bildung oder Ausbildung vermitteln, an der ein öffentliches Interesse besteht.

    Ihnen kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden, wenn der Unterricht, die Einrichtungen der Schule, die fachlichen Fähigkeiten seines Personals und die wirtschaftliche Situation des Trägers geeignet sind, das von der Schule angestrebte Bildungsziel oder Ausbildungsziel zu erreichen.

    Private Ergänzungsschulen sind der zuständigen Stelle anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt.

    Einer berufsbildenden Ergänzungsschule wird auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen, wenn sie der Ausbildung für einen bestimmten Beruf dient. Der Unterricht muss dann nach einer staatlich genehmigten Ausbildungsordnung erteilt werden. Mit der Anerkennung erhält die Schule das Recht, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen abzuhalten.

  • Ablauf

    Das Verfahren zur Anerkennung einer privaten Ergänzungsschule ist formlos möglich. 

    Es sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.

    Weitere Hinweise

    Für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen ist Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig (SGFV).

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Für die Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule werden Gebühren in Höhe von bis zu 3 610,00 Euro erhoben (Nr. 106.02 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung). Für die Genehmigung der Ordnung über die Ausbildung und Prüfung an einer anerkannten Ergänzungsschule werden Gebühren je nach Zeitaufwand von bis zu 5 730,00 Euro erhoben (Nr. 106.03 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung).

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Anerkennung beziehungsweise die Genehmigung vorliegt.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 17.10.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm