Verfahren

  • Antragstellung per E-Mail oder per Post
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen 
  • Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
  • Ausstellung des Bescheides

Rechtsgrundlagen