Verfahren

  • Antragstellung per E-Mail oder per Post
  • Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit
  • Gegebenenfalls Nachforderung von benötigten Unterlagen
  • Gegebenenfalls vertiefte Prüfung des Antrags durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Gegebenenfalls Versand einer Vorab-Mitteilung über das voraussichtliche Anerkennungsergebnis per E-Mail (für Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland)
  • Versand des Anerkennungsbescheides auf dem Postweg (an Antragstellende mit Wohnsitz in Deutschland)

Rechtsgrundlagen