Verfahren

Zuständig für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem BremBZG ist die Senatorin für Kinder und Bildung. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem BremBZG definiert.

Der Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung als Bildungszeit ist vom Veranstalter schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail und in deutscher Sprache einzureichen an:  

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen

E-Mail: bildungszeit@bildung.bremen.de

Hierzu ist der von der Senatorin für Kinder und Bildung herausgegebene Vordruck zu verwenden.

Rechtsgrundlagen