Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleichen an einer Schule in der Freien Hansestadt Bremen stellen? Erfahren Sie hier mehr.

Die durchgängige Anwendung des Nachteilsausgleichs bei prüfungsrelevanten Leistungen und bei Abschlussprüfungen setzt eine Stellungnahme und 
Empfehlung des Mobilen Dienstes oder des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums voraus, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein darf. Ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen
können ergänzend hinzugezogen werden.
Über gewährte Nachteilsausgleiche darf in Zeugnissen und Lernentwicklungsberichten  kein Hinweis erscheinen.

Voraussetzungen

Für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Beeinträchtigung, mit einer Beeinträchtigung beim Sprechen, Hören oder Sehen, mit einer Autismus-Spektrum-Störung

  • Rechtzeitige Antragstellung
  • aktuelles Gutachten des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes mit entsprechender Befürwortung von Nachteilsausgleich

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin
  • Aktuelle Diagnostik des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes