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Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt Bauen und Wohnen Bauen und Immobilien

  • Basisinformationen

    Hier können Sie die Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder der Bauunternehmer.

    Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Online-Dienst.

  • Ablauf

    Die Herstellung der Baustellenüberfahrt wird vom Erlaubnisnehmer veranlasst und ist auf seine Kosten in einem ständigen verkehrssicheren Zustand zu halten. In dieser Hinsicht ist der Straßenbaulastträger von jeglichen Haftungsansprüchen freizuhalten. Die Kosten der Herstellung hat der Erlaubnisnehmer zu tragen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Fachfirma nach 4.1. ff der Technischen Vorgaben bei Aufgrabungen in Verkehrsflächen der Freien Hansestadt Bremen (T-VAV-HB 2020) in der jeweils gültigen Fassung zu benennen, die die Arbeiten, unter Einhaltung der vom Amt für Straßen und Verkehr erteilten Auflagen, ausführen kann.

    Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Online-Dienst.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

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Aktualisiert am 04.11.2025

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