Für einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist das Referat 34, die Wasserbehörde, für die Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage der richtige Ansprechpartner. Unabhängig davon, ob die Erdwärme mit einer oder mehreren Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren erfolgend soll, muss vor der Errichtung der Anlagen das Vorhaben genehmigt werden.
Auch ein Response-Test fällt in die Zuständigkeit des Referats 34 und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Je nach Vorhaben sind verschiedene Dokumente vorzulegen, um das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Dazu können u.a.

  • Einverständniserklärungen der Nachbarn
  • Und ein Nachweis über die Online-Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

gehören. Eine umfangreiche Liste findet sich im verknüpften Antragsformular.