Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Ausbildende Personen müssen ab dem Datum der Zertifizierung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen absolvieren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unverzüglich nachweisen.
Wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde Mängel bei den ausbildenden Personen feststellt, kann die Fortbildungsunterweisung um bis zu 12 Stunden verlängert werden.
Die Fortbildungsunterweisung wird von Flugplatzbetreibern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Luftsicherheitsbehörde beteiligt.
Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie mindestens für die folgenden Personengruppen beantragen:
Sie können die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
Liegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde nicht spätestens nach 13 Monaten nach der Zertifizierung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die Fortbildungsunterweisung vor, kann die Luftsicherheitsbehörde die Zertifizierung widerrufen.
Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen:
Vor dem Antrag auf Rezertifizierung:
Rechstbehelf:
79,50 EUR zuzüglich Zeitaufwand.
5 Jahre Geltungsdauer
3 Tage bis 2 Wochen
Aktualisiert am 01.04.2026