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Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen Schule, Ausbildung und Studium Partnerschaft und Familie

Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.

  • Basisinformationen

    Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

    • Körperlich motorische Entwicklung
    • Geistige Beeinträchtigung
    • Hören bei Beschulung im Bildungs- und Beratungszentrum
    • Sehen bei Beschulung im Bildungs- und Beratungszentrum

    Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

    Voraussetzungen

    Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen im Bildungs- und Beratungszentrum.

  • Ablauf

    Falls die Integration in der Sammelbeförderung nicht möglich sein sollte, wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule, beziehungsweise werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.

    Es muss ein Antrag ausgefüllt und drei Angebote zur Beförderung von Taxiunternehmen eingeholt werden. Alles zusammen wird an die Schule zurückgegeben, die Schule gibt eine Stellungnahme ab und reicht es an die zuständige Stelle bei der senatorischen Behörde zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses tritt mit dem kostengünstigsten Unternehmen in Kontakt, um die Beförderung zu organisieren. Die Erziehungsberechtigten bekommen einen Bescheid. Das Taxiunternehmen setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung um mitzuteilen, wann ihr Kind künftig vom Wohnort zur Schule abgeholt und wann es nach Unterrichtsende wieder zu Hause sein wird.

    Weitere Hinweise

    • Schülerbeförderung Merkblatt für Eltern in Deutsch, Arabisch und Türkisch steht unter "Weitere Informationen" zur Verfügung. 
    • Rechtsbehelf
      • Widerspruch bei der zuständigen Stelle.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag und drei Angebote für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Einzelbeförderung organisiert.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.10.2025

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