Verfahren

Formloser Antrag bei der zuständigen Stelle.

Der Schwerbehindertenausweis kann bei Vorlage eines Passbildes direkt vor Ort ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Außenstelle in Bremerhaven. Auf dem Postweg dauert die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Die Ausstellung erfolgt i.d.R. unbefristet, bei Befristungen aufgrund von Nachuntersuchungen (bei bestimmten Erkrankungen: z. B. Krebs, Diabetes mellitus, psych. Leiden etc.).
  • Eine Befreiung von der Lichtbildpflicht bei Erwachsenen bzw. die Gültigkeit ohne Lichtbild kann auf Antrag erfolgen. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass es aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, Lichtbilder anzufertigen.
  • Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
  • Der Schwerbehindertenausweis wird nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben.

Bei Kindern unter 10 Jahren:

  • wird die Gültigkeitsdauer des Ausweises bis längstens zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird (=10.Geburtstag). Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild nicht erforderlich. Der Ausweis ist auch ohne Bild gültig.
  • Anschließende Verlängerungen werden dann höchstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (=20. Geburtstag) erteilt.