Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.
Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.
Aktualisiert am 31.01.2023