Anwohnerzone Weserstadion
Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?
-
Basisinformationen
- Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
- Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
- Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
- Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.
Voraussetzungen
Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
-
Ablauf
Antragsstellung per Online-Formular mit entsprechenden Nachweisen.
Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse anwohnerzone@asv.bremen.de zu senden. Per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.
Weitere Hinweise
Wo und wann ist gesperrt?
- Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos
- Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen
- Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn
- Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.
-
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
- Online-Antrag
- bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
- bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
- bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
- bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
- vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
-
Zuständige Stellen
Ansprechperson
-
Funktionspostfach Anwohnerzone
-
Bürgerbüro Servicenummer
-
Online Services
-
Formulare
-
Gebühren / Kosten
Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.
Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.
-
Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
2 Wochen bis 3 Wochen Beginnt eine neue Saison (z. B. Saison ab 01.08.2024 – 31.07.2027) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens ca. 3 Monate. Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2024 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.
-
Weitere Informationen
Aktualisiert am 25.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.