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Anwohnerzone Weserstadion Mobilität und Fahrzeuge Ausweise und Dokumente

Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?

  • Basisinformationen

    • Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
    • Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
    • Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
    • Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.

    Voraussetzungen

    Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.

  • Ablauf

    Antragsstellung per Online-Formular mit entsprechenden Nachweisen.

    Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse anwohnerzone@asv.bremen.de zu senden. Per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch.

    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.

    Weitere Hinweise

    Wo und wann ist gesperrt?

    • Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos
    • Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen
    • Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn
    • Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt

    Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.

  • Benötigte Unterlagen

    • Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
      • Online-Antrag
      • bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
      • bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
      • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
      • bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
      • vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.

    Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen Beginnt eine neue Saison (z. B. Saison ab 01.08.2024 – 31.07.2027) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens ca. 3 Monate. Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2024 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 25.07.2025

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