Wenn Sie in Bremen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin anerkannt sind und sich an Ihren persönlichen Daten etwas ändert oder Sie die Tätigkeit aufgeben möchten, sollten Sie dies anzeigen.
Als in Bremen anerkannter psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin sind Sie angehalten, Änderungen Ihrer persönlichen Daten sowie die Beendigung der Tätigkeit anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige zur Änderung persönlicher Daten oder Beendigung der Tätigkeit ist:
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen
Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Bremen anerkannt sein.
Senden Sie eine E-Mail mit Ihren Daten, Ihrem Anliegen und etwaigen Unterlagen an office@justiz.bremen.de
Ihr Anliegen wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben benötigt werden, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Gemäß § 6 Abs. 1 BremAGPsychPbG sind Sie dazu verpflichtet, den Senator für Justiz und Verfassung als zuständige Stelle zu unterrichten, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt.
Gemäß §1 BremAGPsychPbG sind diese Anerkennungsvoraussetzungen:
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
Es gibt keine Frist.
1 Woche bis 6 Wochen
Aktualisiert am 25.07.2025