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Apostille beantragen

  • Register und Kataster

Sie benötigen eine Apostille zur Vorlage im Ausland.

  • Basisinformationen

    Deutsche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Dazu sind eine Reihe von Verfahrensregeln zwischen den Staaten vereinbart worden.

    Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind, wird die sonst erforderliche Legalisation durch die „Haager Apostille“ ersetzt. Eine mit einer solchen Apostille versehene Urkunde ist direkt im Ausland verwendbar, so dass eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, nicht mehr notwendig ist.

    Die Apostille oder Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels, mit dem das Dokument versehen ist.

    Weitere Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Auswärtiges Amt".

    Zuständigkeiten

    • Die Senatorin für Inneres und Sport ist zuständig für folgende Urkunden:
      • Personenstandsurkunden (zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunden)
      • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
      • ärztliche Bescheinigungen, die vom Gesundheitsamt oder der Ärzte-beziehungsweise Zahnärztekammer vorbeglaubigt wurden
      • Schulzeugnisse die von der Senatorin für Kinder und Bildung
      • Diplomurkunden und Hochschulzeugnisse, vorbeglaubigt von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
      • Exportbescheinigungen, die zum Beispiel von der Handelskammer vorbeglaubigt wurden
      • Einkommenssteuererklärungen sowie Ansässigkeitsbescheinigungen vorbeglaubigt vom Finanzamt Bremen.
    • Das Landgericht Bremen ist zuständig für:
      • Gerichtsurkunden (zum Beispiel Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug) der Bremischen Gerichte
      • Urkunden von Notar:innen aus dem Landgerichtsbezirk Bremen (zum Beispiel Verträge, Vollmachten, beglaubigte Kopien)
      • Übersetzungen von Übersetzer:innen, die vom Landgericht Bremen ermächtigt sind.
      • Für Urkunden von Bundesbehörden, auch Führungszeugnisse, die jedoch vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn vorbeglaubigt sein müssen, ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig.
      • Die Senatorin für Inneres und Sport ist ausschließlich für behördlich ausgestellte Dokumente und Urkunden, die in Bremen oder Bremerhaven ausgestellt wurden, zuständig.
      • Urkunden von Behörden anderer Bundesländer müssen in dem jeweiligen Bundesland beglaubigt werden.
      • Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift sowie die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels, mit dem das Dokument versehen ist.

    Voraussetzungen

    Es können nur Originaldokumente (mit den Originalunterschriften der Aussteller) beglaubigt werden.

    Die Urkunde sollte aktuell sein.

    Insbesondere im Falle von Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen die älter sind als 3 Monate, besteht die Gefahr, dass diese trotz ordnungsgemäß ausgestellten Apostillen/Beglaubigungen im Zielstaat nicht anerkannt werden.

    Wir weisen darauf hin, dass mit dem zunehmenden Alter der Urkunde ihr Beweiswert sinken könnte.

    Mit der Ausstellung der Apostille wird keine Aussage darüber getroffen, ob die apostillierte Urkunde im Rechtsverkehr im Ausland anerkannt wird.

  • Ablauf

    Informationen zur Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen

    Ihre Anträge auf Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen, nehmen wir gerne während unserer Sprechzeiten oder alternativ auf dem Postweg entgegen.

    Die Annahme von Urkunden erfolgt vor Ort ohne Termin in der Zeit von:

    Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Adresse: 
    Die Senatorin für Inneres und Sport
    Geschäftsstelle
    Contrescarpe 22-24
    28203 Bremen
    Tel. 0421 361 9011
    E-Mail: office@inneres.bremen.de

    Alternativ zur persönlichen Vorsprache können Anträge auf dem Postweg eingereicht werden. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten, beachten Sie bitte das folgende Verfahren:

    1. Nutzen Sie das Antragsformular.
    2. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und unterschreiben Sie es.
    3. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Originaldokumenten an die oben genannte Adresse.
    4. Rücksendungen: Sofern ein versicherter Rückversand Ihrer Dokumente (Einschreiben) gewünscht wird, ist der Sendung zwingend ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen. Ohne Beilage eines entsprechenden Freiumschlags erfolgt der Rückversand auf dem regulären Postweg.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    20,00 EUR Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Apostille oder Beglaubigung je Dokument.
    Bei Abgabe der Urkunden kann bar per Vorkasse gezahlt werden.
    Eine Zahlung der Gebühren per Verrechnungsscheck ist nicht möglich.
    Die Rechnung kann nur per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens beglichen werden
    Der Versand ins Ausland ist nur möglich, wenn die Rechnung per Vorkasse beglichen wird.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich!
    Die Bearbeitungszeit beträgt ein paar Tage.
    In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit bis zu 3 Wochen betragen.
    Die Bearbeitungszeit auf dem schriftlichen Weg beträgt eine bis 3 Wochen zuzüglich der Dauer des Postversandes.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 16.03.2026

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