Es gibt keine Frist.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.
Einzelfallabhängig.
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationsseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen
Stichtage im Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Informationen zu finanziellen Hilfen für das Anerkennungsverfahren auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Datenbank zu öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Aktualisiert am 22.10.2024