Wenn Sie als Asylsuchender/Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In Bremen melden Sie sich hierzu bei der:
Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt), Lindenstraße 110, 28755 Bremen.
Dort wird dann entschieden, ob Sie in Bremen bleiben können oder in ein anderes Bundesland verteilt werden müssen.
Nach der Aufnahme können Sie Ihren Asylantrag bei dem dann für Sie zuständigen BAMF stellen. Vom BAMF erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, die als Nachweis dient, dass Sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Aufenthaltsgestattung müssen Sie immer bei sich führen. Die Aufenthaltsgestattung enthält die Auflage, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen müssen und ob Sie arbeiten dürfen. Weitere Informationen über das Asylverfahren finden Sie auf der Web-Seite des BAMF unter "Weitere Informationen".
Wenn Sie Bremen für die Dauer des Asylverfahrens zugewiesen wurden, ist das Migrationsamt für die Dauer des Asylverfahrens für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig und für die Änderung der Auflage, wenn Sie arbeiten dürfen.
Für die Dauer des Asylverfahrens erhält der/die Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird erstmalig mit einer Gültigkeit von drei Monaten vom BAMF ausgestellt und fortlaufend bis zum Abschluss des Asylverfahrens vom Migrationsamt verlängert.
(Die Aufenthaltsgestattung erfüllt nicht den Rechtscharakter eines Aufenthaltstitels. Sie bescheinigt lediglich einen vorläufigen Aufenthalt während des Asylverfahrens).
Die Aufenthaltsgestattung enthält Auflagen zur Wohnsitznahme und zur Erlaubnis von Beschäftigung und Studium, diese sind bindend.
Reisen ins Ausland sind mit der Aufenthaltsgestattung nicht möglich.
Zur Verlängerung der Aufenthaltsgestattung geben Sie diese, wenn Sie noch in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße oder in einem Übergangswohnheim wohnen, vor ihrem zeitlichen Ablauf bei der Leitung des Wohnheims ab. Das Wohnheim leitet die Aufenthaltsgestattung an das Migrationsamt zur Verlängerung weiter und Sie erhalten sie nach Verlängerung innerhalb von 1-2 Tagen zurück.
Wenn die Aufenthaltsgestattung durch das Migrationsamt verlängert wurde, erhalten Sie vom Migrationsamt eine neue Aufenthaltsgestattung, wenn die alte abläuft oder einen Termin zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Asylantrag durch das BAMF anerkannt wurde.
Sollten Sie nicht mehr in einem Wohnheim wohnen und Ihre Aufenthaltsgestattung in einer Woche ablaufen und Sie noch keine Post vom Migrationsamt bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
gebührenfrei
Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sein und Sie keinen Termin zur Verlängerung bekommen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnheimleitung oder per E-Mail an ref30@migrationsamt.bremen.de
Aktualisiert am 05.11.2025