Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für den Asylantrag und die Aufenthaltsgestattung fallen keine Kosten an. Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sein und Sie keinen Termin zur Verlängerung bekommen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnheimleitung oder per E-Mail an ref30@migrationsamt.bremen.de