Verfahren

Zur Verlängerung der Aufenthaltsgestattung geben Sie diese, wenn Sie noch in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße oder in einem Übergangswohnheim wohnen, vor ihrem zeitlichen Ablauf bei der Leitung des Wohnheims ab. Das Wohnheim leitet die Aufenthaltsgestattung an das Migrationsamt zur Verlängerung weiter und Sie erhalten sie nach Verlängerung innerhalb von 1-2 Tagen zurück.

Wenn die Aufenthaltsgestattung durch das Migrationsamt verlängert wurde, erhalten Sie vom Migrationsamt eine neue Aufenthaltsgestattung, wenn die alte abläuft oder einen Termin zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Asylantrag durch das BAMF anerkannt wurde.

Sollten Sie nicht mehr in einem Wohnheim  wohnen und Ihre Aufenthaltsgestattung in einer Woche ablaufen und Sie noch keine Post vom Migrationsamt bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

Rechtsgrundlagen