Ausländer, mit Ausnahme von EU-Bürgern, die nach Deutschland kommen möchten, um hier zu leben, zum Beispiel weil sie hier Familie haben, weil sie hier arbeiten oder studieren möchten, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Für die Einreise nach Deutschland muss in der Regel vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragt werden.
(Positive Ausnahmen bestehen aktuell für Staatsangehörige folgender Staaten:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea)
Eine Einreise ohne Visum ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht möglich. Das Aufenthaltsrecht schreibt vor, dass Menschen, die ohne Visum nach Deutschland einreisen, um hier zu leben, wieder ausreisen müssen, um im Herkunftsland ein Visum zu beantragen (Ausnahmen siehe oben sowie für Asylsuchende).
Ein Visum
muss bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Web-Seite des Auswärtigen Amtes (siehe unter "Weitere Informationen").
Ausnahmen gelten nur für Staatsangehörige folgender Staaten:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea
Für Asylsuchende / Asylanträge ist das BAMF zuständig (siehe unter "Weitere Informationen").
Sofern Sie als Flüchtling in Bremen angekommen sind, melden Sie sich bitte umgehend nach Ihrer Ankunft persönlich bei der:
Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt), Lindenstraße 110, 28755 Bremen.
Sofern Sie mit einem 90-Tagevisum oder ohne ein erforderliches Visum nach Deutschland gekommen sind und in eine Notlage geraten sind und deshalb Deutschland derzeit nicht verlassen können, ist das Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes Ihr richtiger Ansprechpartner. Sofern Sie davon ausgehen, dass diese Notlage dazu führt, dass Sie für eine längere Zeit in Bremen bleiben müssen, müssen Sie sich auch beim Migrationsamt melden. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail und beantragen unter Angaben von Gründen einen Termin: mailto:abt3hum@migrationsamt.bremen.de
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik Einreise und Aufenthalt / Visabestimmungen
Aktualisiert am 05.11.2025