Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige mit abgeschlossenem Studium und für wissenschaftlich und forschend Tätige beantragen
Sie haben in Deutschland ein Studium abgeschlossen oder arbeiten wissenschaftlich oder forschend? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland selbstständig machen.
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Basisinformationen
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:
- in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
- bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.
Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:
- Ihre unternehmerische Erfahrung
- Finanzierung
- positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.
Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.
Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.
Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Voraussetzungen
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund oder Einreiseverbot gegen Sie vor.
- Sie erfüllen die Passpflicht.
- Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig.
- Sie besitzen ausreichend Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
- Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit in der
- Forschung oder Wissenschaft
- Angemessene Altersversorgung (wenn das 45. Lebensjahr bereits vollendet ist)
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Ablauf
- Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden.
- Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Weitere Hinweise
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Ab dem 01.05.2025 kann das Passfoto nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.
- Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe). - Rechtsbehelf:
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Benötigte Unterlagen
- Nationalpass / Identitätsnachweis
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit:
- Kurzer Businessplan mit Angaben über die Finanzierung und das zu erwartende Einkommen aus der
- geplanten selbstständigen Tätigkeit
- Krankenversicherungsnachweis, auch für die Familienangehörigen
- Nachweis über die Qualifikation für die beabsichtigte Tätigkeit (Urkunde Studienabschluss, gegebenenfalls mit Übersetzung und Nachweis über die Anerkennung/ Gleichwertigkeit des Abschlusses in Deutschland durch zwei Jahre angemessene Beschäftigung)
- Ab 45 Jahren: Nachweis über eine angemessene Altersversorgung
- Letzter Steuerbescheid
- Gewerbeanmeldung
- Aktuelle Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung oder BWA
- Aktuelle Bescheinigung von dem/der Steuerberater/-in zum Nettoeinkommen entsprechend der Anlage
- Nachweise zum Wohnraum
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Quadratmeter-Angabe und Nachweis über die aktuelle Miethöhe einschließlich aller Nebenkosten
- Bei mietfreiem Wohnen: schriftliche Bestätigung des Hauptmieters über das mietfreie Wohnen
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Nachweis zum monatlichen Abtrag einschließlich Nebenkosten/Kontoauszug, Nachweis von Grundsteuern und Versicherungen
- Nachweis von Grundsteuern und Versicherungen
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich:
- Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
8 Wochen Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
3 Jahre Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 3 Jahre erteilt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 09.09.2026