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Aufenthaltserlaubnis verlängern Migration und Integration

Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?
Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis ein Schreiben vom Migrationsamt, in dem Sie aufgefordert werden, die benötigten Unterlagen für eine Verlängerung einzureichen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind bekommen Sie einen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zugeschickt.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".

  • Basisinformationen

    Eine befristete Aufenthaltserlaubnis muss verlängert werden, wenn Sie über ihre Dauer hinaus in Deutschland bleiben wollen. Für die Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt erforderlich. Um Ihnen das Verfahren so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Aufforderung, die benötigten Unterlagen für eine Verlängerung einzureichen. 

    Sie müssen alle in dem Einladungsschreiben angegebenen Unterlagen in der angegebenen Frist einreichen, da Sie das Bestehen der Voraussetzungen auch bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis belegen müssen. Andernfalls kann keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen. 

    Nur wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, bekommen Sie einen Termin zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zugeschickt.

  • Ablauf

    Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, alle notwendigen Unterlagen einzureichen, um die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu prüfen. Diese Unterlagen müssen Sie in der angegebenen Frist beim Migrationsamt einreichen. 

    Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat und das Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben könnte, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen und gegebenenfalls nachweisen. Reichen Sie daher bitte auch Unterlagen ein, die wir nicht angefordert haben, die aber wichtig für die Entscheidung über die Verlängerung der
    Aufenthaltserlaubnis sein könnten. Dies können z. B. sein:

    • Urkunden zu Ihrer familiären Situation, wenn diese sich verändert hat,
    • aktuelle Bescheide anderer Behörden zu Ihrer persönlichen Situation,
    • ggf. aktuelle ärztliche Atteste, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

    Erst wenn alle Unterlagen vollständig im Migrationsamt eingegangen sind, erhalten Sie einen Termin! 

    Wenn Sie zu dem Termin nicht können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse, die Sie in dem Einladungsschreiben finden, mit der Bitte um einen anderen Termin. Wir
    weisen aber darauf hin, dass wir in einem solchen Fall nicht garantieren können, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zum Ablauf verlängert werden kann. Wir raten Ihnen daher sehr, den Ihnen übersandten Termin wahrzunehmen. 

    Sollten Sie 1 Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis kein Schreiben von uns erhalten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Über die Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis informieren wir Sie in unserem Einladungsschreiben.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird in dem Termin entschieden, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Den Aufenthaltstitel selbst schicken wir Ihnen dann mit der Post per Einschreiben zu, vgl. eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 15.08.2025

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