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Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

  • Schule, Ausbildung und Studium
  • Migration und Integration

Wenn Sie in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch beantragen. In der Regel ist ein Schulbesuch ab der 9. Klasse möglich.

    Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum EWR gehören zusätzlich zur Europäischen Union (EU) noch Island, Liechtenstein und Norwegen.

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des geplanten Schulbesuchs, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine Teilzeitschulausbildung ist nicht möglich.

    Sie müssen

    • eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
    • eine Privatschule besuchen.

    Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf:

    • internationale Abschlüsse,
    • Abschlüsse anderer Staaten oder
    • staatlich anerkannte Abschlüsse, zum Beispiel das International Baccalaureate (IB)

    Während des Schulbesuchs muss Ihr Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel gesichert sein.

    Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert und sie besitzen ausreichend Krankenversicherungsschutz.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund oder Einreiseverbot gegen Sie vor.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig.
    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
  • Ablauf

    • Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden. 
    • Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
    • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

    Weitere Hinweise

    • Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht arbeiten.
    • Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben (zum Beispiel zum Familiennachzug oder zum Studium).
    • Im Anschluss an den Aufenthalt zum Schulbesuch erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck nur dann, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben (zum Beispiel zum Familiennachzug oder zum Studium).
    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt

    Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Das Passfoto wird nur noch in digitaler Form akzeptiert. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.

    Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.

    Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch
    • Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Nationalpass / Identitätsnachweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise zum Sprachkurs:
      • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung und so weiter)
      • Krankenversicherungsnachweis
      • Anmeldebestätigung und Zeitraum des Sprachkurses
      • Bereits erworbene Sprachzertifikate
    • Nachweise zum Schulbesuch:
      • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium und so weiter)
      • Schulbescheinigung mit Zeitraum des Schulbesuchs und ggf. Angabe des beabsichtigten Schulabschlusses
      • Krankenversicherungsnachweis
      • Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeter für den/die entsprechende:n Schüler:in
      • Zustimmung der Erziehungsberechtigen, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    8 Wochen Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.
    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Schulbesuchs erteilt, zum Beispiel bis zum Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 20.08.2026

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