Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
Sie haben eine Duldung und möchten in einem Beruf arbeiten, der Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Basisinformationen
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hierfür haben Sie entweder
- eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
- mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
- ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
- mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
- mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.
Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
- die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie erfüllen die Passpflicht.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
- Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
- Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen.
- Geduldeter Aufenthalt für Bremen
- Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung, einer staatlich anerkannten Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit oder eines Hochschulstudiums im Bundesgebiet oder
- anerkannter Hochschulabschluss sowie seit zwei Jahren Ausübung einer dem Abschluss angemessenen Beschäftigung oder
- seit 3 Jahren ununterbrochen ausgeübte qualifizierte Beschäftigung und innerhalb des letzten Jahres kein Bezug öffentlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder
- Besitz einer vorherigen Ausbildungsduldung und der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung.
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Ablauf
- Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden.
- Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Weitere Hinweise
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Ab dem 01.05.2025 kann das Passfoto nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.
- Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe). - Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Telefonisch unter 0421/3407-0 oder online unter Angabe der Sozialversicherungsnummer. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
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Benötigte Unterlagen
- Nationalpass / Identitätsnachweis
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (zum Beispiel durch Zertifikat)
- Nachweise zur Beschäftigung
- Nachweis der Qualifikation (Urkunde Studienabschluss, ggf. mit Übersetzung und Nachweis über die Anerkennung/ Gleichwertigkeit des Abschlusses in Deutschland durch 2 Jahre angemessene Beschäftigung)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Soweit bereits vorhanden: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers mit Angabe der persönlichen Daten, Lohnhöhe und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nicht benötigte Angaben können im Arbeitsvertrag geschwärzt werden.
- Die 2 ersten Verdienstbescheinigung seit Beschäftigungsbeginn + Verdienstbescheinigungen der letzten 2 Monate
- Gegebenenfalls Krankenversicherungsnachweis
- Sofern Sie schon seit 2 Jahren versicherungspflichtig in Deutschland arbeiten: Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Nachweise zum Wohnraum
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Quadratmeter-Angabe und Nachweis über die aktuelle Miethöhe einschließlich aller Nebenkosten
- Bei mietfreiem Wohnen: schriftliche Bestätigung des Hauptmieters über das mietfreie Wohnen
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Nachweis zum monatlichen Abtrag einschließlich Nebenkosten/Kontoauszug, Nachweis von Grundsteuern und Versicherungen
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich:
- Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 11.08.2026