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Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen

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  • Schule, Ausbildung und Studium

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine schulische Berufsausbildung zu absolvieren.

  • Basisinformationen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung erhalten, wenn

    • Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und
    • sich der Bildungsgang bei Ihrem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.

    Sie können die Aufenthaltserlaubnis sowohl

    • für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch
    • für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erhalten.

    Es handelt sich um eine qualifizierte Berufsausbildung,

    • wenn die Berufsausbildung staatlich anerkannt ist oder es sich um einen vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt und
    • wenn nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist.

    Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.

    Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung anstreben, sollten Sie in der Regel ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen (Sprachniveau B1). Zum Nachweis können Sie geeignete Sprachzertifikate vorlegen. Alternativ kann auch die Bildungseinrichtung bestätigen, dass Ihre Sprachkenntnisse für die angestrebte qualifizierte Berufsausbildung ausreichend sind. Sollten Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, können Sie zur Vorbereitung auf die Ausbildung einen ausbildungsvorbereitenden Sprachkurs besuchen.

    Für die Aufnahme einer nicht qualifizierten Berufsausbildung gibt es grundsätzlich keine Vorgaben für Sprachkenntnisse. In der Regel werden jedoch mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 erforderlich sein.

    Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist in keinem Fall erlaubt.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist befristet. Sie wird für die Dauer der schulischen Berufsausbildung erteilt. Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Aufenthaltserlaubnis zustimmen.

    Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig beendet werden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Es ist Ihnen dann die Möglichkeit einzuräumen, für die Dauer von bis zu 6 Monaten einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Schulbesuch kann auch aufgrund von bilateralen und multilateralen Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in anderen Staaten erteilt werden.

    Voraussetzungen

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert und sie besitzen ausreichend Krankenversicherungsschutz.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund oder Einreiseverbot gegen Sie vor.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig.
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
  • Ablauf

    • Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden.
    • Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
    • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

    Weitere Hinweise

    Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Ab dem 01.05.2025 kann das Passfoto nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.

    Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
    Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch
    • Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Nationalpass / Identitätsnachweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise zur Aus- oder Weiterbildung:
      • Soweit bereits vorhanden:
        • Aus- oder Weiterbildungsvertrag oder Bestätigung des Bildungsträgers mit Angabe der persönlichen Daten und Dauer der Aus- oder Weiterbildung. Nicht benötigte Angaben können geschwärzt werden.
      • Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung der Aus- oder Weiterbildung
      • Zeugnis über den Abschluss der Aus- oder Weiterbildung
      • Soweit vorhanden: Nachweis über das Stipendium
      • Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Krankenversicherungsnachweis
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Wochen bis 8 Wochen Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer Ihrer Ausbildung.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 20.08.2026

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