Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn
Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.
Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.
Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.
Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Das Passfoto wird nur noch in digitaler Form akzeptiert. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.
Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).
Rechtsbehelf:
100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.
8 Wochen Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Aktualisiert am 20.08.2026