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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen

  • Migration und Integration

Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen.

    Dazu müssen Sie ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.

    Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr ausländischer Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.

    Bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten können, benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft unter anderem, ob es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt sowie, ob die Arbeitsbedingungen die gleichen sind wie bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

    Sind Sie älter als 45 Jahre, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

    Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund oder Einreiseverbot gegen Sie vor.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig.
    • Sie besitzen ausreichend Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
    • Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Berufsausübungserlaubnis (falls für die Berufsausübung vorgeschrieben (zum Beispiel Ärzte und Ärztinnen)
    • Nachweis der Gleichwertigkeit der Qualifikation, fall nicht in Deutschland erworben.
  • Ablauf

    • Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden. 
    • Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
    • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

    Weitere Hinweise

    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
    • Ab dem 01.05.2025 kann das Passfoto nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.
    • Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
      Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).
    • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
      • Telefonisch unter 0421/3407-0 oder online unter Angabe der Sozialversicherungsnummer. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen". 
  • Benötigte Unterlagen

    • Nationalpass / Identitätsnachweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise zur Beschäftigung
      • Nachweis der Qualifikation (Urkunde Studienabschluss, ggf. mit Übersetzung und Nachweis über die Anerkennung/ Gleichwertigkeit des Abschlusses in Deutschland durch 2 Jahre angemessene Beschäftigung)
      • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
      • Soweit bereits vorhanden: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers mit Angabe der persönlichen Daten, Lohnhöhe und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nicht benötigte Angaben können im Arbeitsvertrag geschwärzt werden.
      • Die 2 ersten Verdienstbescheinigung seit Beschäftigungsbeginn + Verdienstbescheinigungen der letzten 2 Monate
      • Gegebenenfalls Krankenversicherungsnachweis
      • Sofern Sie schon seit 2 Jahren versicherungspflichtig in Deutschland arbeiten: Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
    • Nachweise zum Wohnraum
      • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Quadratmeter-Angabe und Nachweis über die aktuelle Miethöhe einschließlich aller Nebenkosten 
      • Bei mietfreiem Wohnen: schriftliche Bestätigung des Hauptmieters über das mietfreie Wohnen
      • Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Nachweis zum monatlichen Abtrag einschließlich Nebenkosten/Kontoauszug, Nachweis von Grundsteuern und Versicherungen
    • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
    • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen
      • Kopie Ihres Aufenthaltstitels
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich:
      • Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
    27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
    56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
    6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.
    Sofern eine Zeugnisbewertung erforderlich ist, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    8 Wochen Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis mindestens 8 Wochen bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, beantragen. Bei möglicher visafreier Einreise (90Tage) gilt dieselbe Frist.
    4 Jahre Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder stimmt die Bundesagentur für Arbeit für einen kürzeren Zeitraum zu, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als 4 Jahre erteilt und verlängert.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 02.09.2026

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