Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen.
Dazu müssen Sie ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.
Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr ausländischer Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten können, benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft unter anderem, ob es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt sowie, ob die Arbeitsbedingungen die gleichen sind wie bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Sind Sie älter als 45 Jahre, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.
Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
100,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
93,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
27,60 EUR für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
46,00 EUR für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
56,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
49,00 EUR bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.
Sofern eine Zeugnisbewertung erforderlich ist, entstehen dafür zusätzliche Kosten.
8 Wochen Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis mindestens 8 Wochen bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, beantragen. Bei möglicher visafreier Einreise (90Tage) gilt dieselbe Frist.
4 Jahre Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder stimmt die Bundesagentur für Arbeit für einen kürzeren Zeitraum zu, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als 4 Jahre erteilt und verlängert.
Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Aktualisiert am 02.09.2026