Sie sind hier:

Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen.

  • Basisinformationen

    Möchten Sie neue Leitungen zum Beispiel für Strom oder Gas verlegen oder Leitungen reparieren und dazu öffentliche Straßen, Wege oder Plätze aufgraben, muss die zuständige Stelle zustimmen.

    Aufgrabungen im öffentlichen Bereich werden notwendig beispielsweise bei

    • Reparaturarbeiten an bestehenden Leitungen,
    • Umbau oder Verlegung bestehender Leitungen,
    • der Errichtung neuer Anlagen,
    • der Herstellung neuer Anschlüsse.

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Voraussetzungen

    Sie sind Veranlasserin oder Veranlasser der Aufgrabung oder sind von der veranlassenden Person bevollmächtigt worden.

  • Ablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheins schriftlich oder über den bereitgestellten Online-Dienst ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen von Ihnen nach.
    • Bei Vorliegen aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen wird Ihnen der Aufgrabeschein schriftlich erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Als bauausführende Firma müssen Sie den Aufgrabeschein auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereithalten.
    • Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Benötigte Unterlagen

    • Lagepläne und Bilder, aus den Art und Umfang der geplanten Aufgrabung hervorgeht
    • Bauablaufplan
    • Regelplan
    • gegebenenfalls Nutzungsberechtigungen
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 21.07.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm