Welche Fristen sind zu beachten?

Falls das BfArM im Rahmen der Prüfung feststellt, dass die Antragsunterlagen unvollständig sind, fordert es Sie auf, den Antrag innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten zu ergänzen und die Änderungen oder Ergänzungen über das Antragsportal einzureichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Eingang des vollständigen Antrags. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu weitere drei 3 Monate verlängert werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

1.500,00 EUR bis 9.000,00 EUR Entscheidung über Aufnahme in das Verzeichnis
300,00 EUR bis 4.900,00 EUR Änderungsanzeigen
1.500,00 EUR bis 4.900,00 EUR Antrag auf Verlängerung der Erprobung
1.500,00 EUR bis 6.600,00 EUR Einreichung von Nachweisen für die endgültige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis
200,00 EUR Streichung aus dem Verzeichnis