Falls das BfArM im Rahmen der Prüfung feststellt, dass die Antragsunterlagen unvollständig sind, fordert es Sie auf, den Antrag innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten zu ergänzen und die Änderungen oder Ergänzungen über das Antragsportal einzureichen.
Nach Eingang des vollständigen Antrags. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu weitere drei 3 Monate verlängert werden.
1.500,00 EUR bis 9.000,00 EUR Entscheidung über Aufnahme in das Verzeichnis
300,00 EUR bis 4.900,00 EUR Änderungsanzeigen
1.500,00 EUR bis 4.900,00 EUR Antrag auf Verlängerung der Erprobung
1.500,00 EUR bis 6.600,00 EUR Einreichung von Nachweisen für die endgültige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis
200,00 EUR Streichung aus dem Verzeichnis
Wo kann ich mehr erfahren?
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)
Leitfaden für Herstellende, Leistungserbringende und Anwenderinnen und Anwender zum Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf der Internetseite des BfArM
Ausfüllhilfe zum Antragsportal zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis auf der Internetseite des BfArM
Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) der BfArM
Aktualisiert am 01.09.2025