Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.  

  • Basisinformationen

    Krankenhäuser werden unter anderem durch die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes zur Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zugelassen. Krankenhausbehandlungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur Plankrankenhäuser Anspruch auf Fördermittel des Bundeslandes für Investitionen.

    Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.

    Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Es gibt 2 Entscheidungsstufen:

    • Um in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, muss in der ersten Stufe ein Nachweis für die Erfüllung der folgenden Qualifikationsmerkmale erbracht werden:
      • Bedarfsgerechtigkeit
      • Leistungsfähigkeit
      • Qualität
      • Wirtschaftlichkeit
    • Es kann vorkommen, dass mehr Krankenhäuser die Qualifikationsmerkmale erfüllen, als zur Abdeckung des festgestellten Bedarfs erforderlich sind. Dann werden in einer zweiten Stufe die Krankenhäuser ausgewählt, die den Zielen des Krankenhausplans am besten gerecht werden. Dabei werden das öffentliche Interesse und der Grundsatz der Trägervielfalt berücksichtigt. Bei gleicher Qualität in der Leistungserbringung werden unter anderem folgende Kriterien betrachtet:
      • die Zahl der versorgten Patientinnen und Patienten
      • die regionale Erreichbarkeit
      • das Spektrum an Disziplinen

    Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.

    Voraussetzungen

    Damit Ihr Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann, müssen Sie folgende Qualifikationsmerkmale erfüllen: 

    • Bedarfsgerechtigkeit
    • Leistungsfähigkeit
    • Qualität
    • Wirtschaftlichkeit
  • Ablauf

    • Sie können den Antrag auf Aufnahme in den Landeskrankenhausplan bei der für Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde schriftlich per Post oder per E-Mail stellen.
    • Die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan wird durch Bescheid der zuständigen Behörde festgestellt.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag
      • der begehrten Leistungsgruppe und/oder des begehrten Fachgebietes nach der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen inklusive Begründung zu den Voraussetzungen (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit).
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate bis 6 Monate Die Bearbeitungszeit eines Antrags zur Aufnahme in den Krankenhausplan beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 12.05.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm