Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Krankenhäuser werden unter anderem durch die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes zur Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zugelassen. Krankenhausbehandlungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur Plankrankenhäuser Anspruch auf Fördermittel des Bundeslandes für Investitionen.
Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.
Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Es gibt 2 Entscheidungsstufen:
Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.
Damit Ihr Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann, müssen Sie folgende Qualifikationsmerkmale erfüllen:
Rechtsbehelf
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
3 Monate bis 6 Monate Die Bearbeitungszeit eines Antrags zur Aufnahme in den Krankenhausplan beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.
Aktualisiert am 12.05.2026