Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- oder bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde melden.
Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis. Will die oder der Betreibende des Prostitutionsfahrzeuges dies häufiger in ein und demselben Zuständigkeitsbereich bereitstellen, muss sie oder er dies zudem 2 Wochen im Voraus melden. Dies gilt, wenn das Fahrzeug in folgender Häufigkeit genutzt werden soll:
Sie dürfen ein Prostitutionsfahrzeug nur so aufstellen, dass Sie niemanden gefährden. Besonders geschützt werden müssen:
Dies beeinflusst, zu welcher Zeit und an welchem Ort Sie das Prostitutionsfahrzeug aufstellen dürfen.
Sollten Sie den Schutz nicht gewährleisten können, kann die zuständige Behörde verbieten, dass Sie das Prostitutionsfahrzeug aufstellen dürfen.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen oder meldepflichtig sind.
Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 12.05.2026