Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Studierenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Studierenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Der monatliche Bedarf ist pauschaliert und abhängig von der Unterbringung (bei den Eltern wohnend oder auswärts wohnend). Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Studierenden, Einkommen der Eltern und ggf. Einkommen des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners angerechnet.

Elternunabhängige Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Förderung wird für die Dauer der Regelstudienzeit geleistet, ab dem fünften Semester nur, wenn der erforderliche Leistungsstand vorliegt (Ausnahmen sind möglich).

BAföG wird grundsätzlich für 1 Jahr ("Bewilligungszeitraum") gewährt.

Die Förderung erfolgt im Regelfall

zur Hälfte als Zuschuss
zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen.
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

In bestimmten Fällen erfolgt die Förderung jedoch voll als privatrechtliches verzinsliches Bankdarlehen (z. B. Hilfe zum Studienabschluss nach Ende der Regelstudienzeit).

Voraussetzungen

Ausbildungsförderung wird geleistet für das Studium an folgenden Hochschulen:

  • Universität Bremen
  • Hochschule Bremen
  • Hochschule Bremerhaven
  • Hochschule für Künste Bremen
  • Jacobs University Bremen
  • Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
  • APOLLON private Fernfachhochschule der Gesundheitswirtschaft

Ausbildungsförderung wird auch für die Durchführung eines Praktikums gewährt, das im Zusammenhang mit dem Besuch der oben genannten Ausbildungsstätten gefordert wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung ist außerdem von den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Eignung und Staatsangehörigkeit abhängig.

Neben deutschen Staatsangehörigen können auch ausländische Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.

Ob die persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und einen Anspruch auf Ausbildungsförderung begründen, kann nur im Wege eines Antragsverfahrens verbindlich festgestellt werden.