31. März
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird auf Grund einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.
Die Beträge gelten ab dem Erhebungsjahr 2012.
125,00 EUR von 3% bis weniger als 5%
220,00 EUR von 2% bis weniger als 3%
320,00 EUR von weniger als 2%
Aktualisiert am 16.04.2024