Welche Fristen sind zu beachten?

31. März

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird auf Grund einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.
Die Beträge gelten ab dem Erhebungsjahr 2012.
125,00 EUR von 3% bis weniger als 5%
220,00 EUR von 2% bis weniger als 3%
320,00 EUR von weniger als 2%