Verfahren

Bis zum 31. März des Jahres müssen Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen bei der zuständigen Arbeitsagentur für jeden Betrieb eine Anzeige für das vorangegangene Jahr vorlegen. Die zu zahlende Ausgleichsabgabe wird von den Arbeitgebern selbst berechnet und ebenfalls bis zum 31. März an das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - abgeführt. Für rückständige Beträge erhebt das Amt für Versorgung und Integration Bremen Säumniszuschläge.

Weitere Hinweise

Arbeitgeber können für Aufträge, die sie an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, einen Teil des Rechnungsbetrages (50% der von der Werkstatt erbrachten Arbeitsleistung) auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Weitere Informationen sowie die Anzeige finden Sie unter www.IW-Elan.de.