Sie können bequem den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" verwenden.
Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe "Zuständige Dienststelle") ist unbedingt zu beachten.
 Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte
                        
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                Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte                
                        
    Aktualisiert am 10.12.2024