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Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte benötigen, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

  • Basisinformationen

    Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet wert ist. Dafür wird der durchschnittliche Lagewert des Bodens für mehrere Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets (Bodenrichtwertzone) ermittelt. Dabei stimmen die Grundstücksmerkmale wie die Art und das Maß der Nutzbarkeit überein und es liegen allgemeine gleiche Werteverhältnisse vor.
    Die Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.  

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    Sie können die Einsichtnahme über den Online-Dienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.

    Online-Dienst

    • Nutzen Sie den Online-Dienst auf dem gemeinsamen Portal der Länder Niedersachsen und Bremen.
    • Dort können Sie die Bodenrichtwerte für die jeweiligen Grundstücke in den Ländern Niedersachsen und Bremen einsehen.

    Schriftlich

    • Sie können schriftlich Auskünfte oder Auszüge erhalten (es entstehen Kosten).
    • Stellen Sie dafür einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.
    • Sie erhalten die Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte per Post.

    Telefonisch

    • Sie können die Auskunft auch mündlich erhalten. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Stelle.

    Persönlich

    • Um die Auskunft vor Ort zu erhalten, müssen Sie einen Termin vereinbaren

    Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden. 

    Weitere Hinweise

    Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.

    Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    Für Schriftliche Auskünfte: Ein Auszug aus den Bodenrichtwertkarten kostet zwischen 25 und 210 EUR. Bei Versand der Bodenrichtwertkarten kommen zu den angegebenen Gebühren Porto- und Verpackungskosten hinzu.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei Nutzung des Onlinedienstes: Sie erhalten die gewünschten Informationen sofort.
    2 Tage Für Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte: Zusendung per Post

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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