Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte benötigen, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet wert ist. Dafür wird der durchschnittliche Lagewert des Bodens für mehrere Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets (Bodenrichtwertzone) ermittelt. Dabei stimmen die Grundstücksmerkmale wie die Art und das Maß der Nutzbarkeit überein und es liegen allgemeine gleiche Werteverhältnisse vor.
Die Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Keine.
Sie können die Einsichtnahme über den Online-Dienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.
Online-Dienst
Schriftlich
Telefonisch
Persönlich
Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden.
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.
Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
gebührenfrei
Für Schriftliche Auskünfte: Ein Auszug aus den Bodenrichtwertkarten kostet zwischen 25 und 210 EUR. Bei Versand der Bodenrichtwertkarten kommen zu den angegebenen Gebühren Porto- und Verpackungskosten hinzu.
Keine.
Bei Nutzung des Onlinedienstes: Sie erhalten die gewünschten Informationen sofort.
2 Tage Für Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte: Zusendung per Post
Aktualisiert am 04.11.2025