Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden. Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eine erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
Gewerbemeldedaten:
Rechtsbehelf
ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.
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gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
15,00 EUR erweiterte eAuskunft
Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.
9,00 EUR einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
19,00 EUR erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.
Keine Angaben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Aktualisiert am 15.04.2026