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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

  • Register und Kataster
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

  • Basisinformationen

    Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden. Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
    Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eine erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

    • Handelsregistereintrag
    • An- und Abmeldedatum
    • Namen und Privatanschriften der Geschäftsführung
    • Frühere Betriebsanschrift, frühere Geschäftsführer*innen

    Gewerbemeldedaten:

    • Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
    • Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Voraussetzungen

    • Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
    • Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
      • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
      • Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.
  • Ablauf

    • Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten online, schriftlich oder persönlich ein,
    • Über die eAuskunft können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
    • Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie unter "Formulare".
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf

    • ggf. Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Bei erweiterten Gewerbeauskünften

      ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

    • eMeldung
      eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    • eAuskunft

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
    15,00 EUR erweiterte eAuskunft
    Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.
    9,00 EUR einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
    19,00 EUR erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
    Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angaben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angaben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 15.04.2026

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