Wenn Ihr Lastkraftwagen (Lkw) vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen ist, können Sie in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An Sonntagen und bestimmten Feiertagen dürfen in Deutschland keine Lastkraftwagen (Lkw) fahren. Das Fahrverbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
In dringenden Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen beantragen.
Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es:
Die Ausnahmegenehmigung können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen:
Online
Das Onlineformular führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag. Soll eine Ausnahmegenehmigung für bis zu drei Fahrzeuge gelten, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld: „Kfz – Kennzeichen“ ein.
Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kfz-Kennzeichen pro AG“ ein.
Schriftlich
Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post oder als Fax.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit dem ASV erforderlich.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Genehmigung .
11,50 EUR Gebühr für die Ersatzausstellung
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Aktualisiert am 05.08.2026