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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen

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Wenn Ihr Lastkraftwagen (Lkw) vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen ist, können Sie in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

  • Basisinformationen

    An Sonntagen und bestimmten Feiertagen dürfen in Deutschland keine Lastkraftwagen (Lkw) fahren. Das Fahrverbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
    In dringenden Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen beantragen.
    Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es:

    • Ausnahme in dringenden Fällen
    • Dauerausnahme 
    • Ausnahme für bestimmte Einzelfälle 
    • Ausnahme für bestimmte Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller
    • Länderübergreifend einheitliche Ausnahmen 
    • Ausnahmen für bestimmte Straßen und Strecken 
    • Das Lkw-Fahrverbot gilt für
      • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie 
      • Lkw-Anhänger-Kombinationen, unabhängig davon, welches Gewicht diese haben
    • Ausgenommen vom Fahrverbot sind zum Beispiel Transporte von
      • leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Milch, Fleisch und Fisch
      • Schaustellern und Schaustellerinnen
      • kombinierter Güterverkehr 
      • Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge
    • Das Lkw-Fahrverbot gilt an den folgenden Feiertagen:
      • Neujahr
      • Karfreitag
      • Ostermontag
      • Tag der Arbeit
      • Christi Himmelfahrt
      • Pfingstmontag
      • Fronleichnam 
        • gilt nicht in allen Bundesländern
      • Tag der deutschen Einheit
      • Reformationstag
        • gilt nicht in allen Bundesländern
      • Allerheilligen
        • gilt nicht in allen Bundesländern
      • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

    Voraussetzungen

    • Ihr Transport ist nur mit einem Fahrzeug möglich, dass unter das Verbot fällt. 
    • Ihr Transport muss zwingend an einem Sonntag beziehungsweise Feiertag stattfinden. 
  • Ablauf

    Die Ausnahmegenehmigung können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen:

    Online
    Das Onlineformular führt Sie Schritt-für-Schritt durch den Antrag. Soll eine Ausnahmegenehmigung für bis zu drei Fahrzeuge gelten, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld: „Kfz – Kennzeichen“ ein.
    Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kfz-Kennzeichen pro AG“ ein.

    Schriftlich
    Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post oder als Fax.

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

      Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit dem ASV erforderlich.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Genehmigung .

    11,50 EUR Gebühr für die Ersatzausstellung

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.08.2026

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