Sie müssen den Antrag vor der Aufnahme der Beschäftigung von der schwangeren oder stillenden Frau stellen.
6 Wochen
155,50 EUR bis 2.600,00 EUR Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben und richten sich nach der Gesundheits-Kostenverordnung (GesundKostV) Nr. 602.04.03
Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert am 25.07.2025